Stepeee Stepeee KI-Vollautomatisierungsplattform

Beitragseinreichung

Vorstellungsvideos und Blogbeiträge

Wenn Sie ein YouTube-Video oder einen Blogbeitrag veröffentlicht haben, der Stepeee vorstellt oder erklärt, teilen Sie uns bitte die URL über das folgende Formular mit.

Nach Prüfung des Inhalts stellen wir besonders verständliche Beiträge auf der Stepeee-Website vor.

* Inhalte, die Ihre eigene Freundschaftswerbungs-URL enthalten, sind ebenfalls willkommen.

Stepeee-Logo herunterladen (zur freien Verwendung)

Nutzungsbedingungen für die Veröffentlichung von Empfehlungsinhalten

Diese Nutzungsbedingungen für die Veröffentlichung von Empfehlungsinhalten (die „Bedingungen“) legen die Voraussetzungen fest, unter denen die SLG Inc. (im Folgenden „wir“ oder „uns“), Betreiberin des KI-Content-Erstellungsdienstes „Stepeee“ (der „Dienst“), von Nutzern eigenständig erstellte Empfehlungsvideos oder -artikel vorstellt und veröffentlicht. Mit dem Absenden von Empfehlungsinhalten über das Bewerbungsformular gelten diese Bedingungen als von Ihnen akzeptiert.

Artikel 1 (Zweck und Geltungsbereich)

Diese Bedingungen gelten für alles von der Einreichung eines Empfehlungsinhalts über dessen Veröffentlichung bis zur Beendigung der Veröffentlichung. - Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu den Stepeee-Nutzungsbedingungen und der Stepeee-Datenschutzerklärung. - Für Angelegenheiten, die in diesen Bedingungen nicht geregelt sind, gelten die Stepeee-Nutzungsbedingungen. - Widersprechen sich diese Bedingungen und die Stepeee-Nutzungsbedingungen, haben diese Bedingungen in Bezug auf die Veröffentlichung von Empfehlungsinhalten Vorrang.

Artikel 2 (Begriffsbestimmungen)

In diesen Bedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehend genannte Bedeutung. - „Empfehlungsinhalt“ bezeichnet ein Video oder einen Artikel, das bzw. der zur Vorstellung oder Erklärung des Dienstes erstellt und auf einer Videoplattform wie YouTube oder einer Website wie einem Blog veröffentlicht wurde. - „Antragsteller“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die über das Bewerbungsformular die URL eines Empfehlungsinhalts einreicht. - „Bewerbungsformular“ bezeichnet das auf der Content-Einreichungsseite der offiziellen Stepeee-Website bereitgestellte Formular zur Einreichung der URL eines Empfehlungsinhalts. - „Veröffentlichung“ bezeichnet das Vorstellen eines Empfehlungsinhalts durch uns auf der offiziellen Stepeee-Website oder den offiziellen Stepeee-Social-Media-Konten. - „Stepeee-Logo“ bezeichnet die schwarzen und weißen Logobilddateien, die wir auf der Content-Einreichungsseite bereitstellen.

Artikel 3 (Voraussetzungen für die Einreichung)

Die Einreichung ist kostenlos. Sie müssen uns für Ihre Einreichung keine Gebühr zahlen. - Eine Einreichung darf nur von der Person vorgenommen werden, die den Empfehlungsinhalt erstellt hat, oder von einer Person, die von der erstellenden Person zur Beantragung der Veröffentlichung bevollmächtigt wurde. - Wenn Sie im Namen eines Unternehmens einreichen, muss dies durch eine Person geschehen, die befugt ist, das Unternehmen bei der Zustimmung zu diesen Bedingungen zu vertreten. - Zum Zeitpunkt der Einreichung muss der Empfehlungsinhalt bereits veröffentlicht und für jedermann einsehbar sein. - Mit dem Absenden des Bewerbungsformulars gelten diese Bedingungen und unsere Datenschutzerklärung als von Ihnen akzeptiert. - Wird derselbe Empfehlungsinhalt mehrfach eingereicht, prüfen wir gegebenenfalls nur die erste Einreichung.

Artikel 4 (Entscheidung über die Veröffentlichung; Kommunikation zu Einreichungen)

Ob ein eingereichter Empfehlungsinhalt veröffentlicht wird, entscheiden wir nach freiem Ermessen. Unsere Entscheidung wird nicht ausschließlich anhand des Inhalts oder der Qualität des Empfehlungsinhalts getroffen. - Eine Einreichung führt nicht zwangsläufig zu einer Veröffentlichung. Wir garantieren keine Veröffentlichung. - Ob eine Veröffentlichung erfolgt, entscheiden wir nach unserem Ermessen unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Verfügbarkeit von Veröffentlichungsplätzen, dem Zeitpunkt, der Gesamtstruktur der Website, unseren Betriebsrichtlinien und anderen Umständen. Diese Liste ist nicht abschließend; wir können die Veröffentlichung aus beliebigem Grund ablehnen. - Wir teilen grundsätzlich weder die Entscheidung über die Veröffentlichung noch deren Gründe individuell mit. - Auch über das Bewerbungsformular eingereichte Inhalte beantworten wir grundsätzlich nicht individuell. Das Ausbleiben einer Rückmeldung unsererseits bedeutet nicht, dass Ihre Einreichung nicht eingegangen ist oder dass endgültig entschieden wurde, sie nicht zu veröffentlichen. - Ob Ihr Inhalt veröffentlicht wurde, können Sie auf der offiziellen Stepeee-Website überprüfen. - Eine Entscheidung gegen die Veröffentlichung stellt kein Urteil über den Inhalt oder die Qualität des Empfehlungsinhalts dar. - Dieser Artikel regelt unsere Kommunikation in der Einreichungsphase. Für die Kommunikation zu bereits veröffentlichten Inhalten gilt Artikel 10.

Artikel 5 (Platzierung, Dauer, Reihenfolge und Austausch der Veröffentlichung)

Wo, wie lange, in welcher Reihenfolge und wie viele Empfehlungsinhalte veröffentlicht werden, entscheiden wir. - Wir können den Ort der Veröffentlichung ohne vorherige Ankündigung ändern. Beispielsweise kann ein auf der Startseite veröffentlichter Empfehlungsinhalt später auf eine eigene Seite für Empfehlungsinhalte verschoben werden. - Wir garantieren keine bestimmte Veröffentlichungsdauer. Nach Beginn der Veröffentlichung können wir diese nach eigenem Ermessen beenden. - Die Reihenfolge und die Anzeigeposition der Veröffentlichung bestimmen wir; wir garantieren keinen bestimmten Rang oder keine bestimmte Anzeigeposition. - Wir bestimmen die Anzahl der Veröffentlichungsplätze nach eigenem Ermessen und können diese erhöhen oder verringern. Wir garantieren nicht, eine bestimmte Anzahl an Veröffentlichungsplätzen aufrechtzuerhalten. - Wir können nach eigenem Ermessen einen veröffentlichten Empfehlungsinhalt durch einen anderen ersetzen. Um einen neu eingereichten Empfehlungsinhalt zu veröffentlichen, können wir die Veröffentlichung eines bereits veröffentlichten Inhalts beenden. - Ein Austausch kann unabhängig vom Inhalt oder der Qualität des veröffentlichten Empfehlungsinhalts erfolgen; ein Austausch stellt kein Urteil über dessen Inhalt oder Qualität dar. Über einen Austausch teilen wir grundsätzlich weder individuell mit noch erläutern wir die Gründe. - Durch Änderungen am Design der Website, ein Relaunch oder Änderungen der Diensteigenschaften kann sich die Form der Veröffentlichung ändern.

Artikel 6 (Umfang der uns erteilten Nutzungslizenz)

Mit der Veröffentlichung erteilt der Antragsteller uns eine unentgeltliche, nicht-exklusive Lizenz zur folgenden Nutzung: - Anzeige des Titels des Empfehlungsinhalts - Anzeige des Thumbnail- oder Vorschaubilds des Empfehlungsinhalts - Anzeige des Namens des Erstellers, des Kanalnamens, des Blognamens oder des Kontonamens - Erstellung und Anzeige einer kurzen Zusammenfassung des Empfehlungsinhalts (einschließlich der Anzeige einer vom Antragsteller bereitgestellten Beschreibung) - Anzeige der veröffentlichten URL des Empfehlungsinhalts und Einrichtung eines Links dorthin - Anzeige über einen eingebetteten YouTube-Videoplayer - Vorstellung, Veröffentlichung, erneute Veröffentlichung und Teilen auf der offiziellen Stepeee-Website und den offiziellen Stepeee-Social-Media-Konten - Anpassungen der Anzeige, soweit für die Einpassung in unser Veröffentlichungslayout erforderlich (z. B. Größenänderung oder Zuschneiden von Bildern, Kürzung des Titels am Ende; wir nehmen keine Änderungen vor, die den Inhalt in seiner Bedeutung verändern) - Vervielfältigung und Übermittlung, soweit für die Umsetzung der oben genannten Anzeige erforderlich, an von uns genutzte externe Dienste wie Server, CDNs und Social-Media-Plattformen Diese Lizenz überträgt nicht das Urheberrecht selbst auf uns. Das Urheberrecht verbleibt beim Antragsteller oder dem rechtmäßigen Rechteinhaber, und wir nutzen den Empfehlungsinhalt nicht über den in diesem Artikel genannten Umfang hinaus. Sollte eine darüber hinausgehende Nutzung erforderlich werden, holen wir die gesonderte Zustimmung des Antragstellers ein. Die in diesem Artikel erteilte Lizenz ist zudem nicht-exklusiv. Der Antragsteller kann denselben Empfehlungsinhalt weiterhin frei nutzen, ändern oder löschen und ihn auch von anderen vorstellen lassen.

Artikel 7 (Zusicherungen und Gewährleistungen des Antragstellers)

Der Antragsteller versichert und gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Einreichung Folgendes zutrifft: - Der Empfehlungsinhalt wurde vom Antragsteller selbst erstellt, oder der Antragsteller wurde vom Ersteller bevollmächtigt, die Veröffentlichung zu beantragen - Der Antragsteller besitzt die erforderlichen Rechte an in dem Empfehlungsinhalt verwendeter Musik, Bildern, Filmmaterial, Schriftarten, Materialien usw. oder hat die erforderliche Erlaubnis der Rechteinhaber eingeholt - Der Empfehlungsinhalt verletzt nicht die Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild, das Urheberrecht, Markenrechte oder andere Rechte Dritter - Der Empfehlungsinhalt verstößt nicht gegen die Bedingungen der Plattform, auf der er veröffentlicht wird (z. B. YouTube oder der jeweilige Blogdienst) - Die im Bewerbungsformular eingegebenen Informationen sind korrekt Stellt sich heraus, dass eine dieser Zusicherungen nicht zutrifft, setzen wir die Veröffentlichung gemäß Artikel 9 aus oder beenden sie. Entsteht im Zusammenhang mit dem Empfehlungsinhalt ein Streit mit einem Dritten, ist dieser vom Antragsteller auf eigene Verantwortung und Kosten zu lösen. Dies gilt jedoch nicht für Schäden, die durch unseren Vorsatz oder unsere Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Artikel 8 (Verbotene Handlungen)

Für Empfehlungsinhalte sind die folgenden Handlungen untersagt: - Aufnahme sachlich falscher Informationen oder unbegründeter Zusicherungen von Wirkungen oder Erträgen sowie übertriebener Darstellungen - Aufnahme von Inhalten, die gegen geltendes Recht oder die öffentliche Ordnung und gute Sitten verstoßen - Aufnahme von Inhalten, die Rechte Dritter verletzen - Aufnahme diskriminierender Äußerungen oder Verleumdungen bestimmter Personen oder Organisationen - Verwendung von Darstellungen, die den Eindruck erwecken, es handle sich um unsere offizielle Website, unser offizielles Konto oder eine offizielle Produktion von uns oder des Dienstes - Veröffentlichung nicht-öffentlicher Informationen, unveröffentlichter Funktionen oder interner Verwaltungsoberflächen des Dienstes ohne unsere Erlaubnis - Einreichung massenhaft erzeugter Inhalte ohne inhaltlichen Mehrwert oder von Inhalten, die ausschließlich der Manipulation von Suchrankings dienen - Wesentliche Umschreibung des Inhalts nach der Veröffentlichung, sodass er erheblich von der zum Prüfungszeitpunkt vorliegenden Fassung abweicht

Artikel 9 (Aussetzung und Beendigung der Veröffentlichung; Haftungsumfang)

Wir können die Veröffentlichung jederzeit nach eigenem Ermessen aussetzen oder beenden. Die Gründe hierfür sind nicht beschränkt. Nachfolgend Beispiele für Fälle, in denen wir die Veröffentlichung aussetzen oder beenden können. Die Aussetzung oder Beendigung ist nicht auf diese Fälle beschränkt; wir können die Veröffentlichung auch in nicht genannten Fällen nach eigenem Ermessen aussetzen oder beenden. - Der Empfehlungsinhalt enthält einen Fehler - Die Informationen im Empfehlungsinhalt sind aufgrund einer Änderung der Diensteigenschaften oder aus anderen Gründen veraltet - Ein Dritter hat eine Rechtsverletzung geltend gemacht - Die verlinkte Seite oder das Video wurde gelöscht, auf privat gestellt oder ist nicht mehr abrufbar - Der Inhalt enthält Material, das unserem Ansehen oder dem des Dienstes schadet - Der Inhalt enthält falsche oder übertriebene Aussagen - Der Inhalt fällt unter die in Artikel 8 genannten verbotenen Handlungen - Wir nehmen gemäß Artikel 5 einen Austausch gegen einen anderen Empfehlungsinhalt vor - Aus betrieblichen Gründen unsererseits, wie einem Website-Relaunch, einer Überprüfung der Veröffentlichungsplätze oder einer Änderung unserer Veröffentlichungsrichtlinie Wir setzen die Veröffentlichung ohne vorherige Ankündigung aus oder beenden sie. Wir teilen die Aussetzung oder Beendigung sowie deren Gründe grundsätzlich nicht individuell mit. Ebenso wie bei Artikel 4 stellt eine Aussetzung oder Beendigung der Veröffentlichung kein Urteil über den Inhalt oder die Qualität des Empfehlungsinhalts dar. Entsteht dem Antragsteller durch unseren Vorsatz oder unsere Fahrlässigkeit ein Schaden, ersetzen wir diesen Schaden. Unsere Schadensersatzhaftung im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und der Veröffentlichung ist nicht auf Schäden beschränkt, die durch die Aussetzung oder Beendigung der Veröffentlichung entstehen, und richtet sich nach Folgendem: Wir haften nicht für indirekte Schäden, besondere Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn (einschließlich eines Rückgangs der Zugriffszahlen infolge der Beendigung der Veröffentlichung oder des Ausbleibens einer erwarteten Empfehlungsprämie). Sofern wir zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist der Ersatzbetrag auf den üblicherweise entstehenden unmittelbaren Schaden begrenzt. Keine Bestimmung dieser Bedingungen schließt unsere Haftung für Schäden aus, die durch unseren Vorsatz oder unsere grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, oder eine Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.

Artikel 10 (Kommunikation zu veröffentlichten Inhalten)

Die Verantwortung für den Inhalt des Empfehlungsinhalts und für dessen Veröffentlichung liegt ab dem Zeitpunkt der Einreichung beim Antragsteller (Artikel 7). Da wir keine Gewähr für den Inhalt von Empfehlungsinhalten übernehmen und die Veröffentlichung unentgeltlich erfolgt, können wir grundsätzlich weder Anfragen zur Korrektur oder Entfernung veröffentlichter Inhalte noch sonstige individuelle Anfragen zur Veröffentlichung bearbeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis. - Entscheidungen über die Veröffentlichung, den Ort, die Dauer, den Austausch sowie die Aussetzung oder Beendigung der Veröffentlichung treffen wir stets nach eigenem Ermessen (Artikel 4, 5 und 9). Diese Entscheidungen ändern sich auch dann nicht, wenn Sie um Korrektur oder Entfernung veröffentlichter Inhalte bitten. - Auch wenn Sie uns kontaktieren, antworten wir grundsätzlich nicht individuell. - Liegt jedoch ein von uns als schwerwiegend eingestufter Grund vor – etwa eine eindeutige Rechtsverletzung, ein Gesetzesverstoß oder ein Umstand, der unser Ansehen oder das des Dienstes erheblich schädigt –, ergreifen wir nach eigenem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen, etwa die Aussetzung oder Beendigung der Veröffentlichung oder eine Korrektur des veröffentlichten Inhalts. - Auch wenn wir eine solche Maßnahme ergreifen, entscheiden wir nach eigenem Ermessen, ob, wie und wann wir handeln. Wir setzen keine Frist für eine Maßnahme und garantieren nicht, dass wir tätig werden. - Bitte teilen Sie uns schwerwiegende Anliegen über das Feedback-Formular mit. Geben Sie dabei die URL des betreffenden Empfehlungsinhalts sowie konkrete Einzelheiten zum Anliegen an. Wir können Sie um eine Identitätsbestätigung bitten. - Auch nach Entfernung eines veröffentlichten Inhalts können Informationen an Orten außerhalb unserer Kontrolle verbleiben, etwa in Suchmaschinen-Caches, bestehenden Social-Media-Beiträgen oder durch Weiterverbreitung durch Dritte. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. - Dieser Artikel schränkt keine gesetzlichen Pflichten ein, die wir zu erfüllen haben, etwa Maßnahmen im Zusammenhang mit Sperrmaßnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz oder die Bearbeitung von Anträgen betroffener Personen nach dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Informationen.

Artikel 11 (Status veröffentlichter Inhalte)

Die veröffentlichten Videos und Artikel wurden eigenständig von den jeweiligen Erstellern produziert. Wir übernehmen keine Gewähr für den gesamten Inhalt und empfehlen ihn nicht offiziell. - Wir zeigen einen entsprechenden Hinweis auf der jeweiligen Veröffentlichungsseite an. - Eine Veröffentlichung bedeutet nicht, dass wir die Erstellung des Empfehlungsinhalts in Auftrag gegeben haben. - Durch die Veröffentlichung entsteht zwischen uns und dem Antragsteller kein Beschäftigungs-, Vertretungs-, Partnerschafts-, Auftrags- oder sonstiges Rechtsverhältnis. - Angaben zu Spezifikationen, Preisen oder Funktionen des Dienstes im Empfehlungsinhalt entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und können von den aktuellen Informationen abweichen. Aktuelle Informationen finden Sie auf der offiziellen Stepeee-Website.

Artikel 12 (Kennzeichnung von Inhalten mit Empfehlungslinks)

Sie können Ihre eigene Freundschaftswerbungs-URL (einen Link, der eine Empfehlungsprämie auslöst) in Ihren Empfehlungsinhalt aufnehmen. In diesem Fall beachten Sie bitte die folgenden Regeln. - Kennzeichnen Sie im Empfehlungsinhalt deutlich, dass es sich um Werbung handelt, z. B. mit „Anzeige“, „Werbung“ oder „Enthält Promotion“, sodass ein durchschnittlicher Verbraucher dies klar erkennen kann. Dies berücksichtigt die Anforderung der japanischen Verbraucherbehörde, Affiliate-Werbung deutlich als solche zu kennzeichnen. - Platzieren Sie die Kennzeichnung an einer für Zuschauer bzw. Leser leicht auffindbaren Stelle. Als Richtwert gilt: bei Videos zu Beginn oder am Anfang der Beschreibung, bei Artikeln in der Nähe des Textanfangs. Vermeiden Sie eine Kennzeichnung ausschließlich innerhalb eingeklappter Bereiche oder an Stellen, an denen sie zwischen anderen Informationen untergeht. - Beachten Sie zudem die von den jeweiligen Plattformen eigenständig festgelegten Regeln zur Werbekennzeichnung (z. B. die Kennzeichnung bezahlter Promotion bei YouTube). - Halten wir eine Kennzeichnung für unzureichend, können wir Sie um eine Korrektur bitten. Kommen Sie dieser Bitte nicht nach, veröffentlichen wir den Inhalt nicht oder beenden dessen Veröffentlichung. - Wenn Sie für ein Publikum außerhalb Japans veröffentlichen, beachten Sie zusätzlich die Gesetze zur Werbekennzeichnung des jeweiligen Landes bzw. der jeweiligen Region.

Artikel 13 (Keine Vergütung für die Veröffentlichung; keine Erfolgsgarantie)

Die Veröffentlichung erfolgt unentgeltlich. Sofern wir nicht gesondert schriftlich etwas anderes vereinbaren, zahlen wir keine Vergütung oder Gegenleistung für die Veröffentlichung. - Wir garantieren nicht, dass die Veröffentlichung die Wiedergabe-, Zugriffs- oder Abonnentenzahlen des Empfehlungsinhalts erhöht. - Wir garantieren nicht, dass die Veröffentlichung zu Neuregistrierungen beim Dienst, zum Abschluss kostenpflichtiger Pläne oder zur Entstehung einer Empfehlungsprämie führt. - Wir garantieren keine bestimmte Platzierung, Anzeigeposition oder Reichweite der Veröffentlichung. - Für die Bedingungen des Freundschaftswerbungsprogramms selbst (Prämienhöhe, Voraussetzungen für die Festsetzung, Auszahlungsarten, Ausschlussgründe usw.) gilt Artikel 7 (Empfehlungsprogramm) der Stepeee-Nutzungsbedingungen. Diese Bedingungen ändern nicht den Inhalt des Freundschaftswerbungsprogramms.

Artikel 14 (Bedingungen für die Nutzung des Stepeee-Logos und -Namens)

Das von uns auf der Content-Einreichungsseite bereitgestellte Stepeee-Logo dürfen Sie unter den folgenden Bedingungen nutzen. - Es darf ausschließlich innerhalb von Empfehlungsinhalten verwendet werden, die den Dienst vorstellen. Andere Verwendungszwecke sind nicht zulässig. - Ändern Sie nicht das Seitenverhältnis. Beim Vergrößern oder Verkleinern muss das Seitenverhältnis erhalten bleiben. - Ändern Sie nicht die Farbe. Verwenden Sie entweder das bereitgestellte schwarze oder das weiße Logo unverändert in der jeweiligen Farbe. - Halten Sie ausreichend Freiraum um das Logo ein und kombinieren Sie es nicht mit anderen Grafiken oder Texten, sodass es wie ein anderes Logo wirkt. - Verwenden Sie es nicht auf eine Weise, die den Eindruck erweckt, es handle sich um unsere offizielle Produktion, offizielle Website oder ein offizielles Konto. - Verwenden Sie es nicht mit dem Ziel, ein Stepeee-Konto oder den Dienst vorzutäuschen. - Nehmen Sie den Namen oder das Logo von Stepeee nicht in Ihren eigenen Produktnamen, Dienstnamen, Domainnamen, App-Namen oder Social-Media-Kontonamen auf. - Verwenden Sie es nicht in Inhalten mit rechtswidrigen, irreführenden oder gegen die öffentliche Ordnung und gute Sitten verstoßenden Inhalten. - Wir können Sie bitten, die Nutzung des Logos einzustellen oder zu korrigieren, wenn wir dies für erforderlich halten. Kommen Sie einer solchen Bitte bitte unverzüglich nach.

Artikel 15 (Umgang mit personenbezogenen Daten)

Bei der Einreichung erheben wir die folgenden Informationen. - Die URL des Empfehlungsinhalts - Ihre E-Mail-Adresse (sofern Sie diese freiwillig angeben) - Auf dem Empfehlungsinhalt öffentlich zugängliche Informationen wie Erstellername, Kanalname oder Blogname - Von Ihnen im Anmerkungsfeld eingegebene Inhalte Die erhobenen Informationen verwenden wir für die folgenden Zwecke. - Prüfung der Veröffentlichung - Überprüfung der Einreichung und Kontaktaufnahme - Kommunikation zu Korrekturen oder der Entfernung veröffentlichter Inhalte - Verwaltungsbezogene Kommunikation im Zusammenhang mit der Veröffentlichung Wir veröffentlichen die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse nicht auf der Veröffentlichungsseite. Außer wenn gesetzlich vorgeschrieben, geben wir sie nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weiter. Im Übrigen richtet sich der Umgang mit Ihren Daten nach unserer Datenschutzerklärung.

Artikel 16 (Änderung dieser Bedingungen)

Wir können diese Bedingungen bei Bedarf ändern. - Die geänderten Bedingungen gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf dieser Seite. - Über wesentliche Änderungen informieren wir auf der Content-Einreichungsseite. - Die geänderten Bedingungen gelten auch für bereits veröffentlichte Empfehlungsinhalte. - Wenn Sie den geänderten Bedingungen nicht zustimmen, können Sie die Entfernung Ihres veröffentlichten Inhalts beantragen. Ob wir diesem Antrag nachkommen, richtet sich jedoch nach Artikel 10.

Artikel 17 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand)

Diese Bedingungen unterliegen dem japanischen Recht und werden entsprechend ausgelegt. - Entsteht zwischen uns und einem Antragsteller ein Streit im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder der Veröffentlichung, versuchen die Parteien zunächst, eine Lösung im direkten Gespräch zu finden. - Lässt sich der Streit nicht durch Gespräche beilegen, ist das Bezirksgericht Tokio als ausschließlicher Gerichtsstand der ersten Instanz vereinbart. - Soweit jedoch zwingende gesetzliche Bestimmungen des Wohnsitzlandes des Antragstellers (z. B. Verbraucherschutzrecht) anwendbar sind, haben diese Vorrang.

Diese Bedingungen treten am 1. August 2026 in Kraft.